Der Bundesrat hat am 28. Februar 2020 in einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen, Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Zuschauern bis mindestens 15. März 2020 zu verbieten. Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1'000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter gemäss der Medienmitteilung des Bundes zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.
Der Schweizerische Handball-Verband (SHV) klärt die Auswirkungen auf die Veranstaltungen und den Meisterschaftsbetrieb des Schweizer Handballs und informiert zeitnah über das weitere Vorgehen.
Ein wichtiger Punkt zur Eindämmung von Viruserkrankungen – sei es Corona oder saisonale Grippe – ist das Befolgen der Hygienehinweise. Regelmässiges und richtiges Händewaschen (mit Seife, 30 Sekunden lang, alle Bereiche der Hand inklusive Handrücken und Fingerspitzen) bremst die Ausbreitung von Infektionen massgeblich. Auch das Verwenden von Handdesinfektionsmittel, von Papiertaschentüchern und Papier-Handtüchern (zum Abtrocknen der Hände) ist nützlich. Niesen/Husten sollte man in die Armbeuge oder ins Taschentuch, nicht in die Hände. Bei Symptomen (Atembeschwerden, Fieber und Husten) sollte das Haus nicht verlassen werden.